Ökologie im Lebenszyklus von Lärmschutz mit Holzbeton

Zahlreiche Ökolabels der einzelnen Erzeuger belegen die positiven ökologischen Eigenschaften von Holzbeton


Erzeugung

Durch den hohen Anteil an Holz hat Holzbeton beste ökologische Kennwerte z.B. CO2 Potential, Primärenergiebedarf. Dadurch unterscheidet sich Holzbeton deutlich von anderen Werkstoffen. Beweis CO2 Speicher!, negatives CO2 Potential durch Mineralisierung, CO2 kann nie mehr frei werden (IBO Prüfung)

Die Rohstoffe sind Holz, Wasser und Zement. Es sind keine chemischen Imprägnierungen notwendig.

Transport (Entfernungen, Gewichte, usw.):
Sämtliche Rohstoffe sind regional verfügbar. Damit werden weite Transportwege vermieden und schädliches CO2 eingespart.

CO2 Bindung im Werkstoff

Holzspan-Mantelsteine und -Mantelplatten bringen uns dem Toronto-Ziel (Minderung des CO2-Ausstoßes) ein gutes Stück näher, denn sie entziehen der Umwelt durch das in den Holzspänen in Form von Kohlenstoff gespeicherte CO2 ein wirksames Treibhausgas. Dabei ist das der Umwelt entzogene Kohlendioxid um 11.800 t pro Jahr*) größer, als die bei der Produktion dieser Baustoffe freigesetzte Menge, d.h. Bauen mit Holz-Mantelbeton-Bauweisen ist ein wertvoller Beitrag für die Verminderung des Treibhauseffektes.

( Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit von Dr. Peter Tuschl und Ing. Karin Hye )

Wartung und Erhaltung

Lärmschutzwände aus Holzbeton sind wartungsfrei, Reinigung durch Waschen ist möglich. Absolute Frost- Tausalzbeständigkeit ist durch die Eigenschaften des Holzbetons gegeben. Prüfungen gemäß ÖNORM EN 14474 belegen dies.

Es werden keine (schädlichen) Substanzen ausgewaschen. Die Poren bleiben während der gesamten Lebensdauer offen.

Unfallschäden sind einfach und rasch reparierbar.

Lebensdauer

Holzbeton kann entweder wiederverwertet werden oder als Baurestmasse deponiert werden.

Laut Untersuchungen an bestehenden Lärmschutzwänden an Straßen sind für Lärmschutzwände aus Holzbeton Lebensdauern von mehr als 40 Jahren zu erwarten. Diese Grenze ist nicht durch eine Funktionsbeeinträchtigung, sondern nur durch das veränderte optische Aussehen gegeben.
Fragen der Lebensdauer sind in der EN 14389 Teil 1 und 2 geregelt.

Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke